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Neue Corona-Verordnung ab 3. April 2022

 

BadenWürttemberg.de -  Pressemitteilung  -  01.04.2022

 

Die Schutzmaßnahmen laufen zum 23. September 2022 aus, können bis dahin aber der
Lage erneut angepasst und dann verlängert werden.

 

Ab dem 3.4. gelten in Clubs keine Corona-Regeln mehr. Es gibt auch keine Maskenpflicht
mehr. Jeder Verein kann jedoch weiterhin verpflichtende Regeln festlegen.

 

Daher sollte man sich z.B. vor dem Besuch erkundigen, ob und wenn ja, welche Regeln gelten.

 

Nach den bisherigen Erfahrungen in der Pandemie hat sich das Tragen einer Maske als
besonders wirksames Mittel zum Eigen- und Fremdschutz erwiesen.

 

Die Landesregierung empfiehlt daher dringend, weiterhin eigenverantwortlich eine Maske zu
tragen sowie einen Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten.

 

Aus diesem Grund hat der Vorstand des CWC beschlossen, dass beim Betreten des Lokals,
bis zu den Sitzplätzen und beim Gehen weiterhin das Tragen einer Atemschutzmaske
(FFP2 oder vergleichbar) empfohlen wird.


CWC-Stammheim
     Vorstand